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Wann tritt die Verjährung von Ansprüchen ein?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Das heißt, die Verjährung beginnt dann am Jahresende zu laufen, wenn der Anleger bemerkt hat, dass mit der Kapitalanlage "etwas nicht stimmt".
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre.

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