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Stimmt es, dass nach einem Vergleichsabschluss keine Zahlungen mehr erfolgen müssen?
Stimmt es, dass nach einem Vergleichsabschluss keine Zahlungen mehr erfolgen müssen bzw. keine Zinszahlungen mehr erbracht werden müssen?
Bei einem Vergleich zählt grundsätzlich, wie hoch die aktuelle Restschuld noch ist d.h. wie viel noch gezahlt werden muss. Zinszahlungen müssen daher erbracht werden.

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