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BGH zu Schrottimmobilien: HypoVereinsbank unterliegt wegen Täuschung über erzielbare Miete

Mit noch unveröffentlichtem Beschluss vom 5.07.2011 (Az.: XI ZR/342/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die HypoVereinbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler einer Schrottimmobilie wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der rechtskräftige Beschluss des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln (Az.: 13 U 119/06).

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Informationsveranstaltung Schrottimmobilien stößt auf reges Interesse geschädigter Anleger

Am vergangenen Wochenende veranstaltete die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann eine Informationsveranstaltung zum Thema Schrottimmobilien. Die Veranstaltung richtete sich dabei primär an diejenigen Eigentümer von Steuerspar- bzw. Schrottimmobilien, die zum Zwecke der Finanzierung ein Darlehen aufgenommen, selbiges bislang weder umgeschuldet noch abgelöst und bislang noch keine rechtlichen Schritte gegenüber der ursprünglich finanzierenden Bank unternommen hatten. Unter den zahlreich erschienenen Eigentümern stieß das Angebot, sich über die in diesem Jahr noch möglichen rechtlichen Optionen zu informieren, auf reges Interesse.

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BGH stärkt abermals die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern

Der Bundesgerichtshof hat zum wiederholten Male die Käuferrechte von Schrottimmobilienerwerbern  gestärkt. In dessen Entscheidung vom 01.03.2011 (Az. XI ZR 96/09) stellte der BGH fest, dass ein infolge nachweislicher Übervorteilung zum Schadensersatz berechtigter Käufer einer ihm als Steuersparmodell angepriesenen Immobilie sich auf die ihm zustehende Kompensationszahlung nicht die seinerseits erzielten Steuervorteile anrechnen lassen muss. Der BGH hält damit an dessen bisheriger Rechtsprechungstendenz fest, wonach im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb erzielte Steuervorteile dann nicht anzurechnen sind, sofern die Ausgleichssumme ihrerseits der Besteuerung unterliegt.

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Schrottimmobilien – aktueller denn je

Nun sind sie wieder da: Schrottimmobilien!
Lange Zeit - so schien es - waren die vornehmlich in den 90er Jahren als beliebtes Steuersparmodell vertriebenen und in der Regel über Fremddarlehen finanzierten Eigentumswohnungen aus der Angebotspalette der Kapitalanlagevermittler verschwunden. Die sich in jüngster Zeit in den Medien und im Internet häufenden Berichte über geschädigte Schrottimmobilienerwerber machen jedoch deutlich, dass sich der Vertrieb der vermeintlich sicheren Steuersparimmobilien für die Vermittler wieder zu lohnen scheint.

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BGH stärkt erneut die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dessen am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (Az.: XI ZR 220/08) erneut die Rechte von Erwerbern so genannter Schrottimmobilen gestärkt. Die BGH Richter sahen es als erwiesen an, dass die vorliegend in die Finanzierung der Steuersparimmobilien involvierte Badenia Bausparkasse die betroffenen Käufer nicht in hinreichendem Maße über die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovisionen aufgeklärt habe.

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Beweiserleichterung bei Bankenhaftung

  Der BGH hat eine sehr wichtige anlegerfreundliche Entscheidung für Erwerber von sogenannten Steuersparimmobilien bzw. Schrottimmobilien getroffen. In der Entscheidung des BGH XI ZR 232/2009 vom 21.09.2010 ging es um eine von einer Sparkasse finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds. Im zugrundeliegenden Fall  hat das Gericht im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank eine erhebliche Beweiserleichterung für den Anleger ausgesprochen. Diese Entscheidung ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen von großer Bedeutung.

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