Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei für Kapitalanleger

Wer steht hinter dem Infoportal-Schrottimmobilien?

Wir, die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann, betreuen bundesweit Anleger von Steuersparimmobilien der sogenannten „Schrottimmobilien“. Wir verfügen hier über umfassende Kenntnisse der juristischen Problemstellung sowie langjährige Erfahrung mit der Abwicklung und den Problemen dieser Steuersparmodelle.

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1995 ist  dieses Thema eines unserer Hauptaufgabengebiete. Dabei liegt der Schwerpunkt unseres Vorgehens auf den außergerichtlichen Verhandlungen. In den letzten Jahren konnten so über 3.000 außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden. Hierdurch wurden für die geschädigten Immobilienerwerber wirtschaftliche Schäden erheblich gemindert.

Durch die außergerichtlichen Verhandlungen kann für die Erwerber von Schrottimmobilien in der Regel das Führen von kostenintensiven Prozessen vermieden werden.

Auf unseren Informationsseiten zu Schrottimmobilien stellen wir  Ihnen hier auch diejenigen Rechtsanwälte unserer Kanzlei vor, welche insbesondere hinsichtlich Schrottimmobilien mit den Verhandlungen und der Prozessführung befasst sind.  In Kürze werden wir hier zudem eine Aufzählung derjenigen Immobilien veröffentlichen, bei denen bereits Verhandlungen geführt werden.

"Schrottimmobilie" -  wer ist betroffen?

Der Begriff „Schrottimmobilie“ hat sich inzwischen als Schlagwort für durch Vertriebe vermittelte und fremdfinanzierte Eigentumswohnungen eingebürgert. In vielen Fällen der sogenannten „Schrottimmobilien“ sind die Steuersparimmobilien zu einem überhöhten Preis verkauft worden und haben heute einen wesentlich geringeren Wert. Die Erwerber der sogenannten „Schrottimmobilien“ waren in der Regel Verbraucher, die den Immobilienerwerb als Steuersparmodell und zur Altersvorsorge einsetzen wollten. Die Hoffnungen dieser Anleger haben sich in den meisten Fällen nicht erfüllt.

Probleme mit der Schrottimmobilie - was ist zu tun?

Die Erwerber von Schrottimmobilien befinden sich oftmals in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - deshalb ist Handeln geboten! Wir bieten Hilfestellung für Geschädigte.

Welche Informationen werden benötigt?

Wir bitten Sie uns Ihre Unterlagen hinsichtlich Ihrer Schrottimmobilie zuzusenden. Damit Sie wissen, welche Unterlagen hier wichtig sind, haben wir Ihnen einen Fragebogen vorbereitet. Diesen senden Sie mit der Post an die Anwaltskanzlei

Rechtsanwälte Hänssler & Häcker – Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft
Freihofstr. 6
73730 Esslingen

oder per E-Mail an info@hh-h.de. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer 0711/9308110.

Wie geht es weiter?

Prüfung Ihres Falles und individuelle Beratung

Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, legen wir eine Akte für Ihren Fall an. Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Unterlagen und nennen Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner für Ihre Angelegenheit. Wir prüfen dann Ihren Fall und beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Wir übernehmen für Sie auch den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung sollten Sie nicht selbst vornehmen, da diese häufig aus Gründen die Kostendeckung verweigern, die letztlich nicht haltbar sind.

Außergerichtliche Verhandlung mit der Bank

Soweit Sie dies wünschen treten wir hiernach mit der finanzierenden Bank in Verbindung, um mit dieser einen angemessenen Vergleich auszuhandeln. Dabei ist es unsere Zielsetzung, dass die Bank auf einen möglichst großen Teil des Darlehens verzichtet. Dies kann mit dem Verkauf der Schrottimmobilie einhergehen. Dieser wird wirtschaftlich oft erst möglich durch den Darlehensverzicht der Bank.

Wenn keine Einigung zustande kommt

Falls mit der Bank keine Einigung zustande kommt, ist grundsätzlich auch eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich. In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen nochmals eingehend die Chancen und Risiken eines Klageverfahrens.